Rechtsprechung
   BFH, 28.04.1992 - V R 38/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2275
BFH, 28.04.1992 - V R 38/87 (https://dejure.org/1992,2275)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1992 - V R 38/87 (https://dejure.org/1992,2275)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1992 - V R 38/87 (https://dejure.org/1992,2275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    6. EG-Richtlinie 77/388/EWG
    Vorlagebeschluß zur Frage der Aufspaltung eines gemischtgenutzen Grundstücks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebautes Grundstück (Pension, Restaurant und Privatwohnung) - Aufspaltung in unternehmerisch und nicht unternehmerisch genutzten Teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 572
  • BFHE 167, 572
  • NJW 1993, 488 (Ls.)
  • BB 1992, 1482
  • BB 1992, 2060
  • DB 1992, 1612
  • BStBl II 1992, 572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - V R 38/87
    In seinem Urteil vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1992, 17) hat der EuGH (unter Nr. 26) ausgeführt, daß bei einer Person, die einen Gegenstand teilweise für Zwecke ihrer besteuerten Umsätze und teilweise für private Zwecke verwendet und die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Gegenstands die gezahlte Vorsteuer ganz oder zum Teil zurückerhalten hat, angenommen wird, daß sie den Gegenstand in vollem Umfang für Zwecke ihrer besteuerten Umsätze i.S. von Art. 17 Abs. 2 der 6.Richtlinie verwendet, und daß die Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf nach Art. 6 Abs. 2 Buchst.a der 6.Richtlinie besteuert wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht